
Füllen Sie bitte zunächst den Fragebogen für Wohnungssuchende aus und sprechen Sie persönlich mit uns:
Jörg Assing
Wohnungsbau-Genossenschaft „Selbsthilfe“ eG
Tel. 0 49 21/39 52-11
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Unsere Wohnungen und Reihenhäuser haben eine Größe von 30 m2 bis 110 m2.
Wir vermieten 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen mit Küche und Bad in Mehrfamilien- und Reihenhäusern sowie 67 Garagen.
Die Wohnungen der Wohnungsbau-Genossenschaft „Selbsthilfe“ liegen in verschiedenen Stadtteilen von Emden. Eine genauere Übersicht bietet Ihnen unsere Wohnungskarte.
Die Wohnungen verfügen teilweise über Balkon oder Garten, die genaue Beschreibung entnehmen Sie bitte dem Wohnungsangebot.
Das können wir leider nicht vorhersagen. Ob Wohnungen frei werden, hängt von den eingehenden Kündigungen ab. Unser Tipp: Melden Sie sich frühzeitig als Wohnungsinteressentin oder -interessent an.
Nein, Sie müssen erst Mitglied unserer Wohnungsbau-Genossenschaft werden, wenn Sie eine Wohnung von uns mieten. Die Mitgliedschaft kann jedoch auch schon vorher erworben werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Um Mitglied der Wohnungsbau-Genossenschaft „Selbsthilfe“ zu werden, erwerben Sie Geschäftsanteile an der „Selbsthilfe“. Die Kosten für pro Geschäftsanteil bei der „Selbsthilfe“ betragen 210 Euro zuzüglich einer Aufnahmegebühr von 10 Euro.
Um Mieter der „Selbsthilfe“ Emden zu werden, brauchen Sie drei Geschäftsanteile in Höhe von je 210 Euro. Hinzu kommt einmalig die Aufnahmegebühr von 10 Euro.
Sie zahlen Ihre Anteile spätestens bei Abschluss des Nutzungsvertrages ein.
Nein, wir nehmen keine Kaution.
Nein, das ist nicht möglich. Die Miete ist spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Wir können keine Abweichung vom Vertrag vereinbaren.
Die Miete setzt sich aus der Kaltmiete und den Nebenkosten zusammen.
Nebenkosten sind alle Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Dazu zählen zum Beispiel:
- laufende öffentliche Lasten des Grundstücks
- Müllbeseitigung
- Wasserversorgung, Entwässerung und Allgemeinbeleuchtung
- Straßenreinigung
- Schornsteinfegergebühren
- Thermenreinigung/-wartung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Gartenpflege
- Winterdienst
- sowie weitere Betriebskosten gemäß Vereinbarung
Die Nebenkosten werden jährlich abgerechnet.
Ja, aber bitte beachten Sie Folgendes:
Ihre Mitgliedschaft bei der Wohnungsbau-Genossenschaft endet nicht automatisch mit der Kündigung der Wohnung. Sie müssen Ihre Mitgliedschaft separat kündigen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Schluss des Geschäftsjahres möglich und muss mindestens drei Monate vorher schriftlich vorliegen.
Bei Ihrem Auszug werden bestehende Forderungen aus Ihrem vorigen Mietverhältnis bei der „Selbsthilfe“ mit Ihren Geschäftsanteilen verrechnet. Den verbleibenden Betrag (das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben) zahlen wir Ihnen nach der Mitgliederversammlung des darauffolgenden Jahres aus.
