Erfahren Sie mehr über unsere Wohnungen und eine Mitgliedschaft.
Hier finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie alle Notrufnummern.

Die Wohnungsbau-Genossenschaft „Selbsthilfe“ eG gibt es in Emden bereits seit 1924. Seitdem setzen wir uns für sicheren und bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt ein.
Heute gehören zu unserem Wohnungsbestand:
Diese Immobilien liegen in verschiedenen Emder Stadtteilen.
Der Name sagt es schon: Die Wohnungsbau-Genossenschaft „Selbsthilfe“ eG ist eine Genossenschaft. Wir bauen für und vermieten an unsere Mitglieder. Als Mitglied unserer Genossenschaft haben Sie ein lebenslanges Nutzungsrecht an Ihrer Wohnung. Zudem sind Sie stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung.
Mitglied werden bei der „Selbsthilfe“
Um eine Wohnung oder ein Haus von uns mieten zu können, müssen Sie ein Mitglied unserer Genossenschaft sein.
Natürlich freuen wir uns, wenn Sie sofort Mitglied bei uns werden. Im ersten Schritt reicht es jedoch aus, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen und unseren Fragebogen für Wohnungssuchende ausfüllen. Wenn wir Ihnen dann Wohnraum zur Miete anbieten können, treten Sie der Wohnungsbau-Genossenschaft „Selbsthilfe“ eG bei.
Dazu unterschreiben Sie eine Beitrittserklärung und erwerben damit einen Pflichtanteil an der Genossenschaft. Ein Anteil beträgt 210 Euro. Als Mitglied müssen Sie einen Geschäftsanteil erwerben. Dazu kommt noch eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro. Wenn Sie eine Wohnung mieten möchten, müssen Sie zusätzlich zwei weitere Anteile im Wert von je 210 Euro erwerben.
Die Geschäftsanteile aller Mitglieder ergeben das Geschäftsguthaben der „Selbsthilfe“. Über Ausschüttung und Höhe einer Dividende wird jährlich in der Mitgliederversammlung neu beschlossen.
Für uns als Genossenschaft steht die kostendeckende Mietgestaltung für unsere Mitglieder im Vordergrund. Wir möchten Ihnen langfristig günstige Mieten bieten und arbeiten nicht gewinnorientiert.
Wenn Sie Ihr Nutzungsverhältnis – also den Wohnraum – kündigen, können Sie trotzdem Mitglied bleiben. Die Mitgliedschaft muss deshalb separat gekündigt werden.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Ende des Geschäftsjahres stattfinden.
Sie muss mindestens drei Monate vorher schriftlich erfolgen.
Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Satzung.
Die Stärke unserer Genossenschaft liegt in der Gemeinschaft. Wir schaffen nicht nur Wohnraum, sondern auch ein Umfeld, in dem Nachbarn zu Freunden werden können. Durch gemeinsame Aktivitäten und Projekte stärken wir den Zusammenhalt und fördern ein harmonisches Miteinander.
Haben Sie Interesse an einem neuen Zuhause oder möchten Sie mehr über unsere Angebote erfahren? Werden Sie Mitglied bei Selbsthilfe Emden! Profitieren Sie von den Vorteilen einer Genossenschaft und gestalten Sie aktiv mit. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
